![]() ![]() |
Aufnahme![]() Ihre Aufnahme | | Was Sie mitbringen sollten | Depot für Wertsachen | Stationäre Entlassung | Arztbrief | ![]() SchweigepflichtDas Krankenhauspersonal darf ohne Ihre Einwilligung dritten Personen keine Auskunft über Ihren Zustand geben. Dies gilt sowohl für die Dauer Ihres Krankenhausaufenthaltes, als auch für die Zeit danach. Wenn es von Ihnen gewünscht wird, werden Ihre nächsten Angehörigen von den behandelnden Ärzten in einem gemeinsamen Gespräch informiert. Telefonische Auskünfte werden in Ihrem Interesse nicht erteilt. Sie können dem Krankenhauspersonal untersagen, Auskünfte über Ihre Anwesenheit im Krankenhaus zu erteilen. Ausnahmen sind Behörden und Gerichte, sofern die Auskunft im öffentlichen Interesse liegt. |
|
|