Gesundheit mit System

 

Aufenthalt


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Auskunftsrecht/PatientInnenrechte

PatientInnen haben ein Recht auf Information über ihren Gesundheitszustand und über die vorgesehene Behandlung. Sie können selbstverständlich Auskunft verlangen und sollten nicht zögern über Ihre Fragen, Unklarheiten oder Ängste mit dem behandelnden Arzt/der behandelnden Ärztin zu sprechen.

Entsprechend dem Krankenanstaltengesetz ist es PatientInnen möglich, dem Krankenhaus-personal zu untersagen, Auskünfte über ihre Anwesenheit im Krankenhaus zu erteilen.